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Websiten ohne Barrieren

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Inhalte allen NutzerInnen zugänglich machen

Schon mal vom BFSG gehört? Ab spätestens Mitte 2025 wird es für alle Unternehmen in Europa ein Thema werden, die eine Website oder eine App haben. BFSG oder ausgesprochen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, eine neue Richtlinie der EU, damit es europaweit einheitliche Regeln zur Barrierefreiheit von Websites gibt. 

Was es mit dem Themengebiet auf sich hat, das schauen wir uns jetzt einmal genauer an. 

Barrierefreiheit bei Websites 

Im Allgemeinen stellen Barrieren Hindernisse dar, die die Teilnahme erschweren. Während das Bewusstsein für Barrieren in der Offline-Welt zunimmt, werden sie im Internet immer noch häufig unbeabsichtigt errichtet. 

Barrierefreiheit im Internet zielt darauf ab, allen Gruppen von Menschen gleichermaßen die Teilnahme an Webinhalten zu ermöglichen. Das heißt, dass alle Personen das Webangebot ohne Einschränkungen nutzen können, ohne aufgrund bestimmter Inhalte oder Medien ausgeschlossen zu werden. Oder auch auf Grund der Darstellung, Aufbereitung, Zugänglichkeit oder Präsentation der Inhalte. 

Im Kontext der digitalen Inklusion sind barrierefreie Webpräsenzen ein wesentlicher Faktor, den Unternehmen berücksichtigen sollten. Nicht zuletzt haben barrierefreie Websites auch einen positiven Einfluss auf die Suchmaschinenoptimierung.

“Barrierefrei” bei Websites bedeutet zusammengefasst also, dass die Seiten so gestaltet sind, dass sie einfach von jedem genutzt werden können - losgelöst von Fähigkeiten oder Einschränkungen. 

Eine Website muss also künftig auch für jeden Menschen mit Einschränkung bedienbar sein, sei es in Form von Einschränkungen beim Sehen oder Hören, motorischen Einschränkungen oder auch kognitiven Einschränkungen. 

Mittlerweile leben wir in einer Zeit, in der es so viele technische Möglichkeiten gibt, dass es nicht mehr an Quantenphysik grenzt, eine Website dahingehend umzubauen. 

Für Menschen mit Einschränkungen beim Sehen gibt es beispielsweise Bildschirmleseprogramme, für Einschränkungen beim Hören können oft schon Untertitel oder Transkripte einen großen Vorteil mit sich bringen. 

Die Darstellungen auf der Website sollten also flexibel sein, denn so kann es jedem Benutzer und jeder Benutzerin ermöglicht werden, die Inhalte - wie Schriftgröße, Farbschemata und Co, den individuellen Bedürfnissen anzupassen. 

Warum ist Barrierefreiheit von Websites wichtig?

Na ganz einfach: weil Inklusion und Gleichberechtigung nicht nur Buzzwords sind, sondern es darum geht, jeden Menschen wie einen Menschen zu behandeln und nach dem Vorgehen zu handeln, dass eben alle gleich sind. 
⁠Neben den zentralen Argumenten wie Inklusion und Gleichberechtigung gibt es noch ein paar weitere Aspekte, wie z.B. rechtliche Aspekte - zu denen kommen wir allerdings im nächsten Abschnitt. 

Barrierefreie Websites können aber auch für Unternehmen ein Mittel sein, um den Nutzerkreis zu erweitern. Denn sie bieten nicht nur Menschen mit dauerhaften Einschränkungen einen Vorteil, auch bei vorübergehenden Einschränkungen wie z.B. Verletzungen oder entstehenden Einschränkungen wie fortschreitendes Alter, sollten Barrieren abgeschafft werden. 
⁠Auf die Nutzererfahrung können sich barrierefreie Websites auch auswirken - denn klare Strukturen, einfache Navigationen, schnelle Ladezeiten und ein flexibles Layout können der Schlüssel sein, Menschen auf der eigenen Seite zu halten und die Zufriedenheit steigern. 

Zusammengefasst: jede Website, jede App sollte so gemacht sein, dass sie für jeden zugänglich ist und genutzt werden kann. 

Sicherlich erscheint die Thematik auf den ersten Blick komplex - daher lohnt es sich auf jeden Fall, diesen Artikel von mindshape zu lesen, denn hier findet man nicht nur eine weitere Erklärung zu unserer, sondern auch eine Checkliste für die Gestaltung.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz? (BFSG)

Bereits 2021 verabschiedet und verkündet wurde das BFSG und es setzt einen wichtigen Meilenstein bei den Vorgaben zur Teilhabe am öffentlichen Leben. 

Wir zitieren hier mal:  “Soweit es um Produkte und Dienstleistungen geht, fördert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz: BFSG) die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen. Mit dem BFSG wird die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) umgesetzt.”

Produkte und Dienstleistungen nach dem EAA sind: 

  • Geldautomaten und Bankdienstleistungen

  • Computer

  • Telefone und TV-Geräte

  • Telekommunikationsdienstleistungen

  • Transport

  • Onlinehandel

Und für all das gibt es klare und einheitliche Standards und auch hierfür zitieren wir das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

“Bislang müssen alle, die in der Europäischen Union etwas produzieren, verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, nicht nur ganz unterschiedliche Anforderungen für Barrierefreiheit beachten, teilweise widersprechen sich die Anforderungen sogar. Klare und einheitliche Standards sollen deshalb den Binnenmarkt stärken und zu einer größeren Verfügbarkeit auch preisgünstiger barrierefreier Produkte und Dienstleistungen beitragen. So dürfte sich auch die Konkurrenzfähigkeit deutscher Produkte erhöhen. Kleinstunternehmen sind in Bezug auf angebotene Dienstleistungen von den Regelungen ausgenommen. Sie werden jedoch Beratungsangebote erhalten, um die Barrierefreiheits­anforderungen ebenfalls so weit wie möglich umsetzen zu können.”

So viel zu den neuen Anforderungen für Unternehmen in der EU - und aufgepasst: Stichtag für das Gesetz ist der 28. Juni 2025. 

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Die Richtlinien für Barrierefreiheit - kurz WCAG - gibt es schon länger und sie sind quasi die Checkliste, an was man sich zu halten hat und welche Änderungen vorzunehmen sind.

Es richtet sich dabei an 4 Prinzipien aus: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.  

Die Kriterien nach dem WCAG sind in 3 Stufen eingeteilt: 

  • Die niedrigste Stufe A: Hierbei geht es um grundlegende Anforderungen, ohne die eine Nutzung einer Website für Menschen mit Einschränkungen nicht möglich wäre. 

  • Die zweite Stufe AA: Hierbei geht es darum, eine Website für eine große Mehrheit der Menschen mit Einschränkungen zugänglich zu machen. Die ersten beiden Stufen sind dabei ohne großen Aufwand erreichbar, und für Stufe 3 (AAA) müssen A und AA schon erfüllt sein. 

  • Die dritte Stufe AAA: Hierbei handelt es sich um die Maximalanforderungen  und die höchste Stufe. Wäre eine Website nach AAA gestaltet, dann wäre sie für jeden Menschen ohne Probleme zugänglich.

Mehr zu den Prinzipien, der Struktur und Kriterien gibt es auf der Seite zum WCAG vom Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik

Summary 

Das World Wide Web - ein "Ort", an dem immer mehr Informationen zugänglich sind. Warum dann nicht auch für jeden Menschen gleichermaßen? Dieser berechtigte Anspruch steckt hinter der Thematik, Websites barrierefrei zu gestalten und auch hinter den Anforderungen des BFSG und WCAG. 

Barrierefreiheit von Websites geht uns alle an - für mehr Inklusion, Gleichberechtigung, aber auch um auf verschiedene Zielgruppen gleichermaßen einzugehen und das bestmögliche Nutzererlebnis zu bieten. 


Mehr Artikel von uns gibt es in unserem Blog

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